Radfahren

Kabinettsbeschluss: Stärkung des Radverkehrs

Interessant, aber noch kein Gesetz..

Ausführungen des Verkehsministeriums hierzu: LINK

Die Diskussion hierzu: LINK

Stärkung des Radverkehrs

Radfahren soll sicherer werden. Die in der Novelle enthaltenen Änderungen umfassen unter anderem:

einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts,
die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen,
ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie
die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende.
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. So erhöht die Bundesregierung die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.

LINK

Fabian Müller-Klug, geboren in München, leidenschaftlicher Radfahrer und -bastler. Liest gerne, diskutiert lieber differenziert als verkürzt.

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