Bürgerbegehren

Gemeinderatsitzung am 26. September 2017

Foto: Linsmeyer Projekte

Zugriff auf die öffentlich verfügbaren Unterlagen: LINK

Geschäftsordnungsantrag Vennekoldt (WiP):

Antrag TOP 4 und 5 zu verschieben aufgrund einer Vorlage eines Bürgerbegehrens zum Wohnungsbau in der Heilmannstraße.

S. Tausendfreund: Berichtet über Einreichung des Bürgebegehrens, Anzahl der eingereichten Unteschriften (gültig) 714, 10% sind damit erreicht. Stellt Fragestellung des Bürgebegehrens vor. Formale Kriterien sind eingehalten worden. Es wurden umgehend Stellungnahmen eingeholt, inwieweit das BGB zulässig ist.

Bei einen zulässigen (1) BBG dürfen keine weiteren Entscheidungen getroffen werden. Schutzwirkung steht so nicht im Gesetz sondern ist Rechtsfortbildung.

Begutachtung der jeweiligen Kanzleien wurden dem GR in den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Problematiken sind folgende:

  • Hohe Anforderungen an Begründungen von BBG: Begründung eines BGBs darf keine falschen oder unvollständigen Begründungen enthalten. Wenn wesentliche Informationen nicht enthalten sind, dann können solche Auslassungen dazu führen, dass ein BGB als unzulässig gilt.
  • Auf den Stand der Baumaßnahme wurde im BBG nicht eingegangen, ein Vertragsverhältnis besteht bereits. Im BGB wurde nicht darauf hingewiesen, welche Kosten bereits entstanden sind, zusätzlich wäre bei einer Verzögerung mit höheren Kosten zu rechnen.
  • In der Begründung ist auch nicht aufgeführt, dass für das Bauprojekt ein staatlicher Zuschuss von ca. 3,5 MIO aufs Spiel gesetzt würde.
  • Zum aktuellen Stand wären die bislang geleisteten Vorzahlungen von 1,1 MIO evtl. verloren und der entgangene Gewinn müsst evtl. vergütet werden.
  • Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung würden somit wohl auch nicht eingehalten (§62 GO)
  • Zu klären ist auch, inwieweit die Fragestellung konkret genug ist: Was meint Vorratsfläche nicht bebauen?
  • Am 17. 10. soll die Zulässigkeitserklärung auf die TO des GR gesetzt werden. GR entscheidet über die Zulässigkeit. Sollte der GR zur Entscheidung kommen, dass das BGB unzulässig ist, dann steht den Vertretern des BBG frei, eine Klage einzureichen.
  • Billigung der Kosten darf der GR auch entscheiden. Nur darf der Beschluss nicht vollzogen werden. Wenn heute für die Kostenrechnung entschieden wird, wird vor der nächsten GR-Sitzung kein Vollzug stattfinden.

Gegenrede: F. Müller-Klug:

Kritisiert die mangelnde Transparenz des Vorgehns der WiP im Zuge der Organisation des BGBs. So wurde zunächst wohl gezielt von einem geplanten Hochhausbau gesprochen, was Emotionen schürte, aber einer transparenten und sachlichen Auseinandersetzung nicht dienlich und tatsachenwidrig war und neben der Auslassung weiterer Aspekte im BGB (Förderfähigkeit, bereits geleistete Abschlagzahlungen) davon auszugehen ist, dass bei einer korrekten Information der Bürgerinnen und Bürger deutlich weniger Personen das Anliegen unterstützt hätten.

Diese Desinformationsstrategie wurde bereits einmal in der Anton-Köck-Str. vollzogen, als der geplante Bau von mehreren Häusern behauptet wurde, obgleich der Antrag der SPD damals nur ein Wohngebäude beantragt hatte.

Die Notwendigkeit für Wohnungsbau ist allgemein anerkannt, der Freistaat Bayern fördert mit Millionenbeträgen Wohnungsbau.

Warum die Organisatoren des BBGs es den Bürgerinnen und Bürgern verwehren wollen, bezahlbaren Wohnraum in Pullach zu schaffen, ist sozial und politisch nicht nachvollziehbar.

Er bittet darum, aus den genannten Gründen die TOPs auf der Tagesordnung zu belassen und kritisiert, dass Frau Metz in einer Nebenbemerkung den Sachvortrag der Bürgermeisterin als juristisches Geplänkel abgetan hat. Entscheidungen fallen im GR nicht aufgrund von Stimmungen und Emotionen, sondern auf Basis von Fakten und rechtlichen Grundlagen.

Abstimmung: 5 (WiP) zu 15 Stimmen (GRÜNE, FDP, CSU), Antrag bleibt auf der Tagesordnung

Bürgerfragestunde

P. Lang: Wohnt der Kuhwiese und hat Fragen zum Beschluss der Auswahl der Kuhwiese für einen Neubaus des Schwimmbads:

  • Sieht die Gefahr, dass an der Stelle kein Schwimmbad gebaut werden kann
  • Lärmschutzregelungen seien am geplanten Standort schwer einzuhalten

Diese Punkte wurden seiner Ansicht nach für den Entschluss des Gemeinderats nicht angemessen berücksichtigt. Waren die GRäte über diesen Sachverhalt informiert?

S. Tausendfreund weist darauf hin, dass der GR stets umfangreich informiert wurde und erklärt bezgl. der Nachfrage des Bürgers, warum direkt Betroffene nicht beteiligt wurden, dass es eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligung gab.

Gemeinderatsfragestunde

Mallach: Kann die Gemeinde das gefährliche „Treiben“ von Floßen und Booten auf der Isar verhindern?

S. Tausendfreund: Das kann die Gemeinde nicht, dafür ist das Landratsamt zuständig.

Mallach: DIN A1-Plakatierung des Kulturamtes auf den Plaktwänden?

S. Tausendfreund: War ein Versehen, wurde korrigiert!

Metz: Wann wird die Gistlstraße baulich angegangen? Wurden die Bürger vorab informiert?

Kotzur: Wurde nach hinten geschoben aufgrund der Bauüberlastung in der Bauabteilung, nicht nächstes Jahr!

Metz: Kinderland besuchen aktuell nur 4 Kinder

Voit: Aktuell sind es 12 Kinder!

Demmeler: Fragen zum Straßenneubau: Kritisiert, dass Straßenbreiten nicht mit den Planungen übereinstimmt. Wie kann eine solche Differenz erklärt werden? Was kann man jetzt noch tun, dass die Straße so gebaut wird, wie sie geplant wurde? Muss man zukünftig im Nachhinein immer nachmessen?

Kotzur: Beim Straßenbau gibt es zuvor Vermessungen, beide Straßenbreiten wurden explizit so beschlossen.

Burges: Gutscheine für öffentliches WLAN? Wie ist hier der Stand? Thema Baustelle: Spurverengung für einen Monat in der Heilmannstraße?

S. Tausendfreund: War eine Baumaßnahme der IEP, Kritik wird an Hr. Mangold weiter geleitet!

Eckert: Sachstand zu Förderprogrammen WLAN. U.a. BayernWLAN. Aktuell wurde Bahnhoff Höllriegelskreuth versorgt. Variante Freifunk wurde gewählt, da diese wirtschaftlich ist und bereits Hardware angeschafft wurde. Das aktuelle Vorgehen wurde gewählt, weil damit die Gemeinde den WLAN-Ausbau in der eigenen Hand hat.

Nachfrage Ptacek: Wie sieht es aus mit WLAN in der VHS-St. Gabriel?

Eckert: VHS wurde ausgestattet, kann nochmals nachgehakt werden

Most: Weißt darauf hin, dass es eine Plakatierverordnung gibt. Gedenkt die Verwaltung daran, ab nächster Woche Ordnungsgelder einzufordern?

Dr. Mayer: Wie sieht es aus mit der Erneuerung der Brücke über die B11?

Kotzur: Hier gibt es Abstimmungs- und Planungsprobleme des Ingenieursbüros und der Baufirma. Wird wohl auf nächstes Jahr verschoben.

TOP 4: Neubauprojekt „Heilmannstr. 53/55“;
Projektvorstellung, Freigabe der Kostenberechnung nach DIN 276 und der Genehmigungsplanung

Zu den Unterlagen: LINK

Vorstellung der Bauvorhabens durch Linsmeyer und Baugesellschaft München Land

Grußworte der BGML

Markus Linsmeyer stellt als Beuftragter das Projekt vor:

  • Situierung an der Heilmannstraße
  • Zeigt digitale Simulationen des geplanten Gebäudes: Terrassierung
  • Konventionelle und solide Bauweise, keine baulichen Experimente
  • Grundrisse sind mit Regierung von Obb. hinsichtlich der Förderfähigkeit überprüft worden.
  • 44 Fahrradstellplätze
  • Stellplatzbreite 2,5 Meter, mit Regierung von Obb. abgestimmt
  • Im Keller für jede Wohnung einen Abstellraum
  • Ein Raum für 10 Waschmaschinen
  • Natürliche Belüftung
  • 1297m2 Wohnfläche, Terrassen zu einem Viertel angerechnet
  • Wohnungen sind rollstuhlgerecht, Wohnungen sind barrierefrei
  • Förderfähigkeit wurde für die aktuellen Planungen bestätigt
  • Energiekonzept: KFW55-Standard
  • Lüftungskonzept: Fensterfalzlüfter, Abluft über Badezimmer
  • Kosten der Konzeptstudie wurden eingehalten
  • Zwei Renderings zum aktuellen Planungsstand

    Baugesellschaft München Land: Aktuelle Kosten mit Baunebenkosten: 8.260.000€

  • In den Kosten ist die Begrünung der Terassen enthalten

S. Tausendfreund: Bericht zum Planungsstand, Nachbesserungen nochmals zur Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung. Empfehlung von der feuchtegesteuerten Entlüftung hin zu einer dezentralen Entlüftungsanlage, die sich auch auf lange Sicht besser rentiert. Mehrkosten von ca. 50.000€ müssten noch beschlossen werden.

Mallach: Bedankt sich für die Vorstellung. Befürwortet Wärmerückgewinnung. Hält Mehrkosten von 48.000€ für vertretbar. Wäre es nicht sinnvoller, den geplanten Laubengang zu schließen?

Linsmeyer: Laubengang erhöht Bauaufwand

Dr. Mayer: Mehrkosten für Wärmerückgewinnung sind vertretbar, müssen Mieter die Energiekosten für Lüftung bezahlen?

S. Tausendfreund: Durch Wärmerückgewinnung senken sich auch die Heizkosten!

Grasse: Erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Abbildungen (Renderings) öffentlich zu machen?

S. Tausendfreund: Wenn nichts dagegen steht, können die Renderings auf die Homepage der Gemeinde gestellt werden!

Demmeler: Warum Fenster Holz-Alu-Fenster?

Linsmeyer: Preise der Holz-Alu-Fenster waren früher etwas besonderes, sind heute aber Stand der Technik!

Abstimmung: 

  • Beschlussvorschlag 1 und 2: 15 zu 5 Stimmen (Gegenstimmen WiP)
  • Varianten zur Entlüftung: Varianten 3 oder 4 werden weiter verfolgt, Entscheidung wird dann im Bürowege gefasst: 11 zu 9

Anmerkung zum Protokoll

v. Zechmeister: Aufgrund des Haushaltsplans 2017 und des anstehenden Bauvorhabens Schwimmbad

Eibeler: Gibt zu Protokoll, dass er kommunalen Wohnungsbau höher gewichtet, als den Bau eines Schwimmbades

Mallach: Zu Protokoll: nur wer wohnt, kann schwimmen

TOP 5: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Grundelbergsiedlung 1“

Zu den Unterlagen: LINK

Hier geht es um den Bebauungsplan, der für den Bau an der Heilmannstraße neu aufgestellt werden muss. Abstimmungsverhalten bitte im späteren Protokoll nachlesen. Abstimmungsverhalten: 15 zu 5 (Gegenstimmen WiP), Bebauungsplan wurde beschlossen!

TOP 6: 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“

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Zustimmung: einstimmig

TOP 7: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gartenstadt“

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Zustimmung: einstimmig

TOP 8: Glasfasererschließung durch die VBS Kommunalunternehmen
Gewährung einer Ausgleichszahlung nach dem Betrauungsakt v. 22.04.2013

Zu den Unterlagen: LINK

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Pullach i.. Isartal gewährt der Versorgungs – , Bau – und Servicegesellschaft (VVBS)) Kommunalunternehmen auf der Grundlage des Betrauungsaktes vom 22.04.2013 und auf Grund des Antrags vom 01.09.2017 eine Ausgleichszahlung für das Wirtschaftsjahr 2017 von 409.35 0,00 €..

2. Über die Verwendung ist im Rahmen des Jahresabschlusses sowie der Jahresabschlussprüfung Rechenschaft abzulegen,, eine etwaige Überkompensation ist zu erstatten..

Metz: Wann wird das in Betrieb genommen?

Eckert: 2020

Zustimmung einstimmig!

TOP 9: Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2018

Zu den Unterlagen: LINK

Terminliste: LINK

TOP 10: Vorlage der Jahresrechnung 2016

Zu den Unterlagen: LINK

Kenntnisnahme einstimmig!

TOP 11: Verschoben aus der nichtöffentlichen Sitzung: Kostensteigerung: Film über Pullach

Schuster: Audioguide für die Routen, die Hr. Deprosse durch Pullach führt

Einstimmig beschlossen!

TOP 12: Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Keine

TOP 12: Allgemeine Bekanntgaben

S. Tausendfreund: Ausübung Vorkaufsrecht: Habenschadenstraße 8

Demmeler: Berichtet von Fahrt nach Baryshevka

Ptacek: Ausstellungseröffnung

Stöhr: 14. Oktober, 14:00 Uhr. Mieterfest der Hans-Keis-Straße, 50 Jahre Bauabschnitt II, Hausnummer 40

S. Tausendfreund: Förderung von Mietergärten, Hr. Rückerl berichtet von geplanten urbanen Gärten. Grundelberg Hausnummer 6, drei Beete. Für jedes Beet einen Paten. 17. Oktober erster Spatenstich.

Ende der Sitzung um 22.22 Uhr

Fabian Müller-Klug, geboren in München, leidenschaftlicher Radfahrer und -bastler. Liest gerne, diskutiert lieber differenziert als verkürzt.

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