Immer drängender wird die Sorge, dass die beängstigenden Zustimmungswerte der AfD zu Wahlerfolgen werden, die den menschenverachtenden Zielen dieser Partei entscheidenden Einfluss auf die Politik hier in Deutschland verschaffen.
Es sind verschiedene Aktionen angestoßen worden, um diesem Trend Einhalt zu bieten:
Eine erste Aktion war die viel besuchte Großdemo „Gemeinsam gegen Rechts“ vom vergangenen Sonntag, zu welcher neben vieler anderer Demonstranten auch der OV Grüne zahlreich vertreten war.
Darüber hinaus wird angestrebt, mit juristischen Mittel zu arbeiten. Das sind die Diskussionen, ob die AfD verboten werden soll. Der Erfolg eines Verbotsverfahrens wird bezweifelt. Es gibt zwei Vorschläge für niedrigschwelligere Verbotsverfahren:
1) Eine Grundrechtsverwirkung für Bernd Höcke nach Verfassungsartztikel 18. Damit dürfte sich Höcke nicht mehr wählen lassen. Hier ist der Link dazu, der Bundeskanzler Scholz und alle Fraktionsvorsitzenden dazu aufruft, eine solche Grundrechtsverwirkung in die Wege zu leiten.
2) Eine anderer Vorschlag: ein Verbotsverfahren der radikalsten AfD Landesverbände anzustrengen. Dieser Vorschlag richtet sich an die Vorsitzenden aller demokratischen Parteien. Den Link dazu findet ihr hier.
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